Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Erwerb und zur Nutzung eines MDV-Abonnements

(Stand 1.8.2007)

1. Voraussetzungen für ein Monatskarten-Abonnement

Voraussetzung für den Abschluss eines Abonnements ist, dass entweder der Nutzer selbst Inhaber eines in der Bundesrepublik Deutschland geführten Girokontos ist oder ein Dritter, der über ein solches Konto verfügt, den Abo-Monatskarten-Vertrag als weiterer Vertragspartner mit unterzeichnet.

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am MDV-Monatskarten-Abo ist, dass das Verkehrsunternehmen ermächtigt wird, das jeweilige tarifliche Fahrgeld in 12 Abo-Monatsbeträgen sowie sonstige fällige Beträge von dessen Girokonto abzubuchen. Der Einzug des Abo-Monatsbetrages erfolgt grundsätzlich gemäß den Einzugsterminen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Bei minderjährigen Kontoinhabern stehen die gesetzlichen Vertreter/Erziehungsberechtigten für die Erfüllung der Forderungen aus dem Vertrag ein. Der Vertrag tritt erst nach Zustimmung des gesetzlichen Vertreters in Kraft.

2. Gesamtschuldnerhaftung

Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos, so haften der Abonnent und der Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen aus dem Abo-Monatskarten-Vertrag.

3. Vertragsabschluss

Der Abo-Monatskarten-Vertrag kommt durch die Bestätigung der Abo-Monatskarten-Bestellung sowie durch die Übergabe einer Abo-Monatskarte an den Abonnenten zustande. Die Gültigkeit beginnt bei einem Bestelleingang bis spätestens zum 10. eines Monats (Posteingang) am 1. des Folgemonats, beinhaltet eine Mindestlaufzeit von 12 aufeinander folgenden Monaten und gilt unbefristet.

Die Abo-Monatskarten-Bestellung kann beim Verkehrsunternehmen abgegeben aber auch per Post zugesandt werden. Mit der Bestätigung erhält der Abonnent eine Abo-Karte sowie auf getrenntem Postweg die vereinbarten Abo-Monatsmarken für mindestens den folgenden Monat, höchstens die folgenden vier Monate.

4. Abo-Monatskarten

Das gültige MDV-Monatskarten-Abo besteht aus der Abo-Karte in Verbindung mit der monatlichen Abo-Monatsmarke. Es wird anerkannt, sofern die auf der Abo-Karte angegebene Abo-Nummer mit der Nummer auf der Abo-Monatsmarke und dem laufenden Kalendermonat übereinstimmt. Für die Anerkennung der Abo-Monatskarte für Schüler und Auszubildende ist zudem eine gültige Kundenkarte für Schüler und Auszubildende, ein Schülerausweis oder ein gleichartiger Nachweis der Bildungseinrichtung notwendig. Diese müssen mit vollständigen Personaldaten, einem auf der Karte befestigten Lichtbild und der Bestätigung der Bildungseinrichtung versehen sein. Sofern auf den Ermäßigungsnachweisen kein Lichtbild vorgesehen ist, kann die Identifikation auch mittels eines gültigen Personaldokuments ergänzt werden.

Die Ermäßigungsberechtigungen sind ständig mitzuführen und bei Fahrkartenkontrollen unaufgefordert vorzuzeigen. Abo-Monatskarten für Auszubildende sind personengebundene und nicht übertragbare Fahrkarten.

Beanstandungen bezüglich der Ausfertigung der Abo-Karte bzw. der Abo-Monatsmarken sind unverzüglich nach Erhalt durch den Abonnenten bei der ausgebenden Stelle bzw. beim Abo-Center des Verkehrsunternehmens zu melden.

5. Mitnahmemöglichkeiten

Die Mitnahme weiterer Personen auf die Abo-Monatskarte (außer ermäßigte Abo-Monatskarte) ist in den Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen des MDV geregelt.

6. Tarifänderungen

Bei Tarifänderungen wird der veränderte Fahrpreis Vertragsinhalt.

7. Änderungen durch den Abonnenten

Änderungen der persönlichen Daten, wie Nachname, Anschrift u.ä. sind unverzüglich dem Verkehrsunternehmen schriftlich mitzuteilen (ein Postnachsendeauftrag reicht nicht aus). Änderungen der Bankverbindung werden ausschließlich schriftlich entgegengenommen. Hierzu ist auf dem Änderungsformular die Einzugsermächtigung zu unterzeichnen. Geht diese Mitteilung nach dem 10. des Monats (Posteingang) ein, so wird der Beitrag im Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abgebucht. Hieraus entstehende Kosten (z.B. Rückbuchungen/Rücklastschrift) trägt der Abonnent/Kontoinhaber.

Änderungen der Tarifzonen und/oder der Gültigkeit des MDV-Monatskarten-Abo sind mit dem Änderungsformular bis zum 10. des Monats (Posteingang) für den Folgemonat anzumelden. Führen die Änderungen ebenfalls zu Veränderungen des Abo-Monatsbetrages, so ist die Einzugsermächtigung ebenfalls zu unterzeichnen. Bei einer Änderung sind ebenso die bereits erhaltenen und nicht mehr benötigten Abo-Monatsmarken bis zum 3. des Nachmonats zurückzugeben. Andernfalls werden diese weiterberechnet.

8. Verlust oder Beschädigung

Der Verlust der Abo-Karte und/oder der Abo-Monatsmarken ist dem Verkehrsunternehmen umgehend mitzuteilen (persönlich oder schriftlich). Kosten aus einem diesbezüglichen Versäumnis trägt der Abonnent/Kontoinhaber. Dieser hat auch alle Schritte zu unternehmen, die zur Minimierung der Kosten im Verlustfall als geeignet erscheinen. 

Eine Abo-Ersatz-Karte und/oder die neue/n Abo-Monatsmarke/n können beim Verkehrsunternehmen durch den Abonnenten oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person (Vollmacht erforderlich) abgeholt bzw. auf Wunsch zugesandt werden. Die Abo-Ersatzkarte ist nur einen Monat gültig.

Eine Ersatzausstellung für die Abo-Karte und/oder die Abo-Monatsmarken erfolgt maximal 1 x im Monat und maximal 3 x innerhalb von 12 aufeinander folgenden Monaten.

Eine beschädigte Abo-Karte und/oder beschädigte Abo-Monatsmarken werden nur gegen deren Vorlage durch das Verkehrsunternehmen ersetzt. Die Übergabe/der Versand der Abo-Ersatz-Karte und/oder neuer Abo-Monatsmarken erfolgt ausschließlich durch das Verkehrsunternehmen.

Gegen ein Bearbeitungsentgelt erfolgt die Neuausstellung der Abo-Karte und/oder der Abo-Monatsmarke/n in Höhe von

- Bearbeitungsentgelt für Ersatz Abo-Karte                  5,00 €
- Bearbeitungsentgelt für Ersatz Abo-Monatsmarken   5,00 €
  (je Monatsmarke)


9. Unterbrechung des Abonnements

Eine Unterbrechung des Abonnements ist aus unvorhersehbaren wichtigen Gründen seitens des Abonnenten möglich, sofern die Unterbrechungsdauer mindestens 1 Monat (nur vom Monatsersten bis zum Monatsletzten), jedoch nicht mehr als 3 Monate beträgt.
 
Die Unterbrechung beginnt am Monatsersten mit der Hinterlegung der noch nutzbaren Abo-Monatsmarken beim Verkehrsunternehmen. Zwei Werktage vor Ablauf der Unterbrechung werden die Abo-Monatsmarken wieder zugesandt.

Als unvorhersehbare wichtige Gründe werden anerkannt (Nachweis in geeigneter Form ist dem Verkehrsunternehmen vorzulegen):

>Kuraufenthalt,
>Schwere Krankheit/Krankenhausaufenthalt,
>vorübergehende dienstliche Umsetzung an einen anderen Ort (außerhalb der im Abo-Vertrag angegebenen Tarifzonen)

Semester-/Sommerferien werden nicht als Unterbrechungsgrund anerkannt.

Ein Abo-Monatskarten-Vertrag kann nicht mit einer Unterbrechung enden.

10. Kündigung durch den Abonnenten

Eine Kündigung des Abonnements ist mit einer Frist von 3 Wochen zum Ende eines jeden Monats möglich. Kündigungen bedürfen der Schriftform und der Rückgabe der kompletten Abo-Monatskarte  (Abo-Karte und Abo-Monatsmarken) bis zum 3. des Nachmonats.

Bei Kündigung eines Abonnementvertrages vor Ablauf von 12 Monaten wird der Differenzbetrag zwischen monatlichem Abonnementpreis und dem Monatskartenpreis je Monat nach erhoben. Eine Nachberechnung erfolgt auch dann, wenn der Kündigung eine Unterbrechung des MDV-Abo in den letzten 3 Monaten vor Ablauf des Abo-Monatskarten-Vertrages vorangegangen ist.

11. Außerordentliche Beendigung des ABO-Monatskarten-Vertrages durch das Verkehrsunternehmen

Die Kündigung eines Abo-Monatskarten-Vertrages durch das Verkehrsunternehmen ist aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos möglich. Einwichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn

> der Abonnent/Kontoinhaber fällige Forderungen nicht erfüllt,
> der Abonnent gegen die Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbestimmungen der in den Mitteldeutschen Verkehrsverbund einbezogenen Verkehrsunternehmen verstößt,
> eine Unterbrechung länger als 3 Monate dauert.

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Im Übrigen ist es dem Verkehrsunternehmen möglich, aus einem ihm wichtig erscheinenden Grund, den Abo-Monatskarten-Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen hat der Abonnent unverzüglich die Abo-Karte und die Abo-Monatsmarke/n im Abo-Kundenservice des Verkehrsunternehmens zurück zu geben. Im Falle der Nichtrückgabe ist derAbonnent/Kontoinhaber zur Zahlung des jeweiligen Monatsbetrages verpflichtet.

Weiterhin werden bei Kündigungen des Abo-Monatskarten-Vertrages durch das Verkehrsunternehmen, die offenen Forderungen aus den seit Beginn des letzten Abo-Laufzeitraumes gelieferten Abo-Monatsmarken zuzüglich der Differenz zwischen dem Vollpreis der entsprechenden MDV-Monatskarten zum Preis des MDV-Monatskarten-Abo sowie sonstige offene Forderungen sofort fällig. Die Forderung wird gemeinsam mit dem letzten fälligen Abo-Monatsbetrag abgebucht.

12. Fälligkeit

Der Abonnent ist verpflichtet, den Abo-Monatsbetrag bis zur Abbuchung auf dem angegebenen Konto bereit zu halten. Dies gilt entsprechend für sonstige fällige Forderungen aus dem Abo-Monatskarten-Vertrag. Kosten, die insbesondere aus nicht ausreichender Kontendeckung, Kontenauflösung oder durch einen anderen nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Grund entstehen, hat der Abonnent/ Kontoinhaber zu tragen. Sie sind sofort fällig.

13. Rücklastschriften

Kommt es zu einer Rücklastschrift (Lastschrifteinzug wird durch das Kreditinstitut des Abonnenten/Kontoinhaber zurückgewiesen), so erfolgt automatisch zum nächst folgenden Termin durch das
Verkehrsunternehmen ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst zusätzlich zum Abo-Monatsbetrag die Bankgebühr aus der Rücklastschrift, sowie ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 €.

Wird auch dieser Einzug durch das Kreditinstitut des Abonnenten/Kontoinhabers zurückgewiesen, so erhält derAbonnent/Kontoinhaber eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit 14-tägiger Zahlungsfrist. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist nicht beim Verkehrsunternehmen ein, wird der Abo-Monatskarten-Vertrag  durch das Verkehrsunternehmen gekündigt (siehe Ziffer 11). Darüber hinaus stehen dem Verkehrsunternehmen die Rechte aus Ziffer 14 zu.

14. Kostenerstattungsansprüche

Kostenerstattungsansprüche des Verkehrsunternehmens begründen sich durch:

> Kosten aus nicht ausreichender Deckung des angegebenen Kontos inkl. Bankgebühren und Bearbeitungsentgelt des Verkehrsunternehmens,
> Kosten aus unterbliebenen Informationen seitens des Abonnenten/Kontoinhaber zu Kontoveränderungen und -auflösung, Veränderungen persönlicher Daten,
> Kosten aus dem Widerspruch einer korrekten Abbuchung oder durch Nichtannahme einer Lastschrift durch einen nicht vom Verkehrsunternehmen zu vertretenden Grund.

15. Erstattung

Erstattungen von Beförderungsentgelten wegen Nichtnutzung der Abo-Monatsmarke/n sind nicht möglich. § 10 der Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbestimmungen der Verkehrsunternehmen des MDV bleibt unberührt.

16. Benutzung ungültiger Abo-Monatskarten

Wer mit einer ungültigen oder ungültig gewordenen Abo-Monatskarte in einem öffentlichen Verkehrsmittel angetroffen wird, gilt als Fahrgast ohne gültige Fahrkarte im Sinne der Beförderungsbedingungen mit allen straf- und zivilrechtlichen Folgen.

17. Abtretung/Aufrechnung

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Abo-Monatskarten-Vertrag durch den Abonnenten sowie eine Aufrechung mit Forderungen ist ausgeschlossen.

18. Versandrisiko

Das Versandrisiko trägt grundsätzlich der Absender. Erhält der Abonnent die Abo-Karte und/oder die Abo-Monatsmarken nicht bis zum 28. des jeweiligen Zusendemonats, so hat der Abonnent die Verpflichtung dies unverzüglich dem Verkehrsunternehmen mitzuteilen. Kommt der Abonnent seiner Anzeigepflicht nicht nach, so wird vermutet, dass ihm die Abo-Karte und/oder Abo-Monatsmarken ordnungsgemäß zugegangen sind.

19. Datenschutz

Das Verkehrsunternehmen nimmt den Schutz von personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir speichern die Angaben in einer geschützten Datenbank (Datei). Zugriff darauf haben nur unterwiesene und auf das Datengeheimnis verpflichtete Mitarbeiter. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich im zur Erfüllung des Abo-Monatskarten-Vertrages notwendigen Umfang statt. Diese Dienstleister sind ebenfalls an das Bundesdatenschutzgesetz und andere gesetzliche Vorschriften gebunden. Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, werden wir die Daten an auskunftsberechtigte Stellen übermitteln.

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