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Elektronische Fahrkarte
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UmweltCard GOLD - die neue Abokarte![]() Seit Mai 2009 führt die Hallesche Verkehrs-AG eine elektronische Karte als Fahrkarte für Abonnenten für die Tarifzone Halle (210) ein. Die UmweltCard GOLD löst die bisherige Abokarte mit den Monatsmarken ab. Dieses System wird im Mitteldeutschen Verkehrsverbund zeitgleich von den Leipziger Verkehrsbetrieben auch im Stadtgebiet von Leipzig eingeführt.
![]() Diese Karte erhalten künftig alle Abokunden, die ein Abonnement für dieTarifzone Halle (210) nutzen. Abonnenten, die außer der TarifzoneHalle (210) auch andere Tarifzonen befahren, nutzen zunächst weiterhin das herkömmliche System mit den Wertmarken. Was wird gespeichert?Die UmweltCard GOLD ist eine elektronische Chipkarte, auf der alle relevanten Daten, die bisher auf den Marken standen, gespeichert sind. Im Ticket stehen: die Nummer der Berechtigung, die Fahrscheinart, die Gültigkeit und die Tarifzone. Persönliche Daten werden nicht gespeichert - außer bei preiswerteren Azubimonatskarten in Kombination mit der Kundenkarte. In den Monatskarten für Auszubildende wird der Name verschlüsselt und das Geburtsdatum gespeichert. Die Verschlüsselung ist eine Datenschutzmaßnahme. In der Verbindung mit der Kundenkarte kann der rechtmäßige Besitzer festgestellt werden.Das Eintragen des Namens im weißen Feld auf der Rückseite der Karte ist freiwillig und dient lediglich zur Unterscheidung der Karte innerhalb der Familie, falls mehrere Familienmitglieder ein Abonnement besitzen. Wird eine Änderung des Abos gewünscht, zum Beispiel vom „Jedermann-Abo“ auf ein „9-Uhr-Abo“, so ist dies jederzeit in den HAVAG SERVICE CENTERN möglich, wo die entsprechende Technik verfügbar ist. Die Vorteile der neuen AbokarteKünftig entfällt das monatliche Markenwechseln. Abokunden müssen nichts mehr tun, außer die Karte immer bei sich zu führen. Damit reduziert sich das Risiko des „Grau-Fahrens“ beim Vergessen des Markenwechsel am Monatsanfang.Künftig kann bis zum Monatsletzten ein Abo für den Folgemonat abgeschlossen werden. Der Abonnent erhält seine neue Abokarte sofort in den HAVAG SERVICE CENTERN. Beim bisherigen Wertmarkensystem musste der Kunde bis zum 10. des Vormonats eine Bestellung abgegeben haben, um ein Abo für den Folgemonat abschließen zu können. Bei Verlust oder Diebstahl kann die Karte sofort gesperrt werden, ein Missbrauch ist somit ausgeschlossen. Verloren gegangen und gesperrte Karten sind durch das neue System überhaupt erst identifizierbar. Findet jemand eine gesperrte Karte und nutzt sie missbräuchlich, würde dies sofort bei der nächsten Kontrolle auffallen. Der Name der KarteWährend der Entwicklung der Karte waren viele Namen im Gespräch. Letztendlich wurde entschieden, der Karte einen Namen zu geben, der sowohl das Engagement des Unternehmens als auch der einzelnen Abonnenten für den Klimaschutz zum Ausdruck bringt: die UmweltCard GOLD. Mit dem Namen will die HAVAG darauf verweisen, dass sich unsere Stammkunden schon seit Jahr und Tag umweltfreundlich verhalten, weil sie unter Umständen den ÖPNV dem Auto vorziehen. Das ist gelebter Klimaschutz.Was passiert, wenn die UmweltCard GOLD vom Prüfgerät der Fahrscheinkontrolleurs nicht gelesen werden kann?Die Karte wird vom Fahrscheinkontrolleur eingezogen. Er kann über ein anderes System feststellen, ob der Kunde eine gültige Fahrtberechtigung hat. Sollte dies der Fall sein, bekommt der Kunde eine vorläufige Fahrkarte. Diese Fahrkarte ist ein ausgedruckter Beleg aus dem Prüfgerät und ist 5 Tage gültig.Liegt für die nicht lesbare Karte keine Fahrtberechtigung vor, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Wurde die Beschädigung der Karte durch den Kunden verursacht, bekommt er gegen die Entrichtung einer Gebühr von 10,00 Euro eine neue Karte ausgestellt. Ist die Beschädigung nicht vom Kunden verursacht, ist die Ausstellung der neuen UmweltCard GOLD kostenfrei. Wie es weiter gehtDie Einführung der Abokarte in den Stadtgebieten von Halle und Leipzig ist die erste Stufe eines dreistufigen Konzeptes, welches für das neue Produkt erstellt wurde. Schrittweise soll die elektronische Abokarte im gesamten MDV-Gebiet eingeführt werden. In der ersten Stufe im Jahr 2009 erhalten alle Abokunden der HAVAG und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) anstelle ihrer bisherigen Abokarte die neue Chipkarte mit der Produktbezeichnung UmweltCard GOLD. In der zweiten Stufe soll ab 2010 eine Ausweitung auf alle Abokunden im gesamten Verbundraum des MDV erfolgen. In der dritten Stufe ab dem Jahr 2011 sollen die bisherigen Schülerfahrkarten durch dieses neue Medium ersetzt werden.Nach der Umsetzung aller drei Stufen werden etwa 160.000 Abokarten innerhalb des Verbundes im Einsatz sein. Die Chipkarten und Hintergrundsysteme sind so konzipiert, dass später auch eine bundesweite Anerkennung in anderen Verbundräumen möglich sein wird. Dazu wurde durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen ein spezieller Standard entwickelt, der die Grundlage für dieses Kartensystem hier im MDV bildet. Auszug aus den Geschäftsbedingungen1. Vertragsabschluss und Vertragsdauer Im Chip sind die zur Fahrausweisprüfung relevanten Daten gespeichert. Die Chipkarte bleibt Eigentum der HAVAG. Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die Chipkarte an die HAVAG zurückzugeben, andernfalls ist eine Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten. 2. Änderungen des Abonnements Bei einer Änderung des Namens muss nur der Abonnent persönlich in einem SERVICE CENTER vorsprechen, der ein Abo für Schüler oder Auszubildende nutzt. Änderungen der Tarifzonen und/oder der Gültigkeit des HAVAG-Abos im MDV sind mit dem Änderungsformular bis zum Ende des Monats (Posteingang) für den Folgemonat anzumelden. Führen die Änderungen zu Veränderungen des Abo-Betrages, so ist eine neue Einzugsermächtigung zu unterzeichnen. 3. Verlust oder Beschädigung Die ursprüngliche Chipkarte wird in der Kundendatei der HAVAG gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale Sperrliste des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 Euro erfolgt die Neuausstellung der Chipkarte. Für jede weitere Ersatzausgabe innerhalb von 24 Monaten wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben. 4. Unterbrechung des Abonnements Grundlage für eine Unterbrechung des Abos ist die Änderung der entsprechenden Daten auf der Chipkarte. Die Chipkarte muss in diesem Fall zwingend bei einem HAVAG SERVICE CENTER vorgelegt werden. Nutzt der Abonnent während der Unterbrechung seine Chipkarte, so ist die Unterbrechung sofort hinfällig und der Abo-Monatsbetrag, auch rückwirkend, sowie das erhöhte Beförderungsentgelt (ermäßigte Gebühr) sind zu zahlen. 5. Kündigung durch den Abonnenten Kündigungen bedürfen der Schriftform und der Rückgabe der Chipkarte bis zum 3. des Folgemonats, andernfalls ist eine Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten. 6. Außerordentliche Beendigung des Abo-Vertrages durch die HAVAG Nach der Kündigung ist die Chipkarte unverzüglich zurückzugeben, andernfalls ist eine Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten. Bei einer Kündigung wird die Chipkarte zum Monatsersten des Folgemonats in der Kundendatei der HAVAG gesperrt. An die zentrale Sperrliste des MDV wird ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. |
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