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Einzelfahrten
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Für eine einzelne Fahrt: EinzelfahrkartenDie Einzelfahrkarte gilt vom Zeitpunkt der Entwertung an entsprechend der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit und berechtigt zu beliebig häufigem Umsteigen. Einzelfahrkarten sind bei Fahrtantritt zu entwerten und nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
* Dieser Fahrkartenpreis gilt nur am Automaten in den Fahrzeugen, bei denen die Bezahlung ausschließlich mit der Geldkarte erfolgt. Einzelfahrkarte für KurzstreckeDie Einzelfahrkarten für Kurzstrecken berechtigen mit den Verkehrsmitteln im MDV ab dem Zeitpunkt der Entwertung zur Fahrt ohne Umsteigen:- in den Straßenbahnen und Stadtbussen bis zu 4 Haltestellen - in der Region bis zu 4 Entfernungskilometer - in den Nahverkehrszügen der Bahn zwischen zwei benachbarten Haltestellen, wobei planmäßig durchfahrene und nicht bediente Haltestellen mitgezählt werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf den Aushängen an den Haltestellen. Einzelfahrkarten für Kurzstrecken sind bei Fahrtantritt zu entwerten und nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
* Dieser Fahrkartenpreis gilt nur am Automaten in den Fahrzeugen, bei denen die Bezahlung ausschließlich mit der Geldkarte erfolgt. Einzelfahrkarte KindKinder bis 5 Jahre fahren mit den Verkehrsmitteln im MDV kostenlos. Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren fahren günstiger. Einzelfahrkarten für Kinder gelten zeitlich und räumlich wie Fahrkarten zum Normaltarif und berechtigen beliebig oft zum Umsteigen. Sie sind bei Fahrtantritt zu entwerten und nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
Preise Stand: 1. August 2010 |
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